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   VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17   

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VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17 (https://dejure.org/2018,33403)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.02.2018 - 1 S 1289/17 (https://dejure.org/2018,33403)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 1 S 1289/17 (https://dejure.org/2018,33403)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.1999 - 6 S 969/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung von Zulassungsgründen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Dazu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen - zumindest im Kern - zutreffend herausgearbeitet werden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999 - 6 S 969/99 - juris).

    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Die Darlegung ernstlicher Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO erfordert, dass ein die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragender Rechtssatz oder eine für diese Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 - VBlBW 2000, 392; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 03.05.2011 - 10 S 354/11 - VBlBW 2011, 442).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2001 - 4 L 2401/00

    Aussage; Berufung; Beweiswürdigung; Darlegung; Gründe; Urteil; Zeuge; Zulassung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Sollen ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gerade hinsichtlich einer - wie hier - Tatsachen- oder Beweiswürdigung geltend gemacht werden, sind besondere Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe zu stellen (vgl. hierzu NdsOVG, Beschl. v. 18.01.2001 - 4 L 2401/00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.1998 - 7 S 216/98

    Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens richtet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.08.1999, a.a.O., und v. 27.02.1998 - 7 S 216/98 - VBlBW 1998, 378 m.w.N.), insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts.
  • BVerwG, 21.02.2008 - 5 B 122.07

    Möglichkeit des Absehens von einer Anhörung bei gleichgelagerten Verwaltungsakten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Vielmehr bedarf es der Darlegung erheblicher Fehler bei der Tatsachen- oder Beweiswürdigung, die etwa dann vorliegen können, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen ist, gegen Denkgesetze verstoßen oder gesetzliche Beweisregeln missachtet hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1994 - 9 C 158.94 -InfAuslR 1994, 424; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.03.2008 - 11 S 2194/07 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2009 - 10 S 3156/08

    Zur ausreichenden Darlegung des Zulassungsgrundes bei Verfahrensfehlern - hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Überschneiden sich die Anwendungsbereiche der beiden genannten Zulassungsgründe, weil geltend gemacht wird, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht verletzt und deswegen auf einer unzureichenden Tatsachengrundlage entschieden, so dass die Richtigkeitszweifel gerade aus dem Verfahrensmangel hergeleitet werden, richten sich die Darlegungserfordernisse nach § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO einheitlich nach denjenigen, die an die Verfahrensrüge zu stellen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.02.2009 - 10 S 3156/08 - NVwZ-RR 2009, 544).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist, oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.08.1997 - 7 B 261/97 - NJW 1997, 3328 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 8 S 2322/09

    Berufungszulassung bei einem auf mehrere Gründe gestützten Urteil; Aufzeigen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.02.2018 - 1 S 1289/17
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen verlangt, dass unter Durchdringung des Streitstoffes des erstinstanzlichen Urteils eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage aufgezeigt, d.h. benannt wird, die für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts tragend war und die auch für die Entscheidung im Berufungsverfahren erheblich sein wird, und dass ein Hinweis auf den Grund gegeben wird, der ihre Anerkennung als grundsätzlich bedeutsam rechtfertigen soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.06.1997 - 4 S 1050/97 - VBlBW 1997, 420 m.w.N.; Beschl. v. 19.08.2010 - 8 S 2322/09 - ZfWG 2010, 424).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2011 - 10 S 354/11

    Berufungszulassung wegen Vorliegens ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des

  • VG Stuttgart, 19.04.2017 - 5 K 4980/15

    Erteilung eines Voreintrags für eine halbautomatische Pistole

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2022 - 14 S 2096/22

    Herausgabe einer Vorabpressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts wenige

    Denn die Aufklärungsrüge stellt kein Mittel dar, um Versäumnisse eines schon im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht anwaltlich vertretenen Prozessbeteiligten, vor allem das Unterlassen von förmlichen Beweisanträgen, zu kompensieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18.04.2022 - 5 B 10.11 - juris Rn. 10 und vom 21.02.2008 - 5 B 122.07 - juris Rn. 10 m. w. N.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2018 - 1 S 1289/17 - juris Rn. 10).
  • OVG Saarland, 08.08.2019 - 2 A 227/19

    Erwerb einer dritten Kurzwaffe durch einen Jäger

    Die vom Kläger angeführte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom April 2017,(vgl. VG Stuttgart, Urteil vom 19.4.2017 - 5 K 4980/15 -, Jagdrechtliche Entscheidungen XVII Nr. 282; zum erfolglosen Berufungszulassungsantrag VGH Mannheim, Beschluss vom 6.2.2018 - 1 S 1289/17 -, ebenda Nr. 283) die im Übrigen auch eine detaillierte Bedürfnisprüfung im Einzelfall propagiert, befasst sich schwerpunktmäßig mit der auch vom Kläger argumentativ nutzbar gemachten "Fallenjagd", die ihm nach den unwidersprochenen Feststellungen des Verwaltungsgerichts schon wegen des fehlenden Qualifikationsnachweises im Sinne der §§ 32 Abs. 1 Nr. 3 SJG, 62b JGDVO nicht erlaubt ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Hierzu müssen zum einen die angegriffenen Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen zutreffend herausgearbeitet werden; zum anderen sind schlüssige Bedenken gegen diese Rechtssätze oder Tatsachenfeststellungen aufzuzeigen, wobei sich der Darlegungsaufwand im Einzelfall nach den Umständen des jeweiligen Verfahrens, insbesondere nach Umfang und Begründungstiefe der Entscheidung des Verwaltungsgerichts, richtet (vgl. Senat, Beschl. v. 06.02.2018 - 1 S 1289/17 -, juris Rn. 3 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.08.2023 - DL 16 S 2467/21

    Disziplinarrechtliche Sanktion des Besitzes von Kinderpornographie;

    Daher mussten sich dem Verwaltungsgericht auch keine weiteren Ermittlungen dazu aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2021 - 2 B 69.20 -, NVwZ-RR 2021, 540 ; Urteil vom 27.02.2020 - 8 C 13.19 -â , a.a.O.; Beschluss vom 18.06.2018 - 4 B 63.17 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.2018 - 1 S 1289/17 -, juris Rn. 10).
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